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Es geht um Ihre Gesundheit und der anderer Personen!
Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind gefährlich. Viel zu oft entstehen ernsthafte Verletzungen, Verbrennungen, Knalltraumen und Tinnitus als Dauerfolge, bis hin zu Verlust von Fingern, Augenlicht oder Verletzung der Atemwege. Nicht nur körperlichen Schaden können Sie und umstehende Personen dadurch nehmen, sondern in schlimmsten Fällen kann sogar das Leben in Gefahr sein.
Der Besitz, die Einfuhr, sowie das Abbrennen nicht nach entsprechenden Regeln durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfter Feuerwerkskörper ist in Deutschland verboten und strafbar. Auch wer solche Böller verschenkt oder geschenkt bekommt, besitzt diese und verstößt damit gegen deutsches Sprengstoffrecht, sowie bei Einfuhr gegen Zoll- und weitere Vorschriften.
Nicht nur die Geld- oder Freiheitsstrafe bzw. ein Ordnungsgeld müssen angetreten bzw. bezahlt werden, sondern auch die fachgerechte Entsorgung hinterher wird in Rechnung gestellt. ( Anzünden gilt hier nicht als Entsorgung! ;-)
Feuerwerkskörper werden nach ihrem Verwendungszweck und dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt.
Die Bezeichnung setzt sich wie folgt zusammen:
Kategorie F1 (Wunderkerze, Knallerbse, Tischfeuerwerk):
Erwerb im Ausland und Verbringung/Einfuhr ganzjährig erlaubt
Mindestalter 12 Jahre
Kategorie F2
(Silvesterfeuerwerk, Böller, Raketen):
Mindestalter 18 Jahre
Erwerb im Ausland und Einfuhr ganzjährig erlaubt
Erwerb in Deutschland vom 28.–31.12. erlaubt
Abbrennen im Freien nur vom 31.12.–01.01. oder mit Genehmigung der Kommune
(Natürlich nur ohne Gefahr für Andere!)
Ausnahme auch bei F2:
Knallkörper mit Blitzknallsatz mit dem Aufdruck „Abgabe nur an den Erlaubnisinhaber“ bedürfen der behördlichen Erlaubnis wie Kategorie F3 und F 4.
Kategorie F3, F4:
Behördliche Erlaubnis ist für jeglichen Umgang und Einfuhr erforderlich.
Mindestalter F3 18 Jahre und F4 21 Jahre (Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes )
Verstöße gegen die Vorschriften nach Sprengstoffrecht werden als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat verfolgt.
Fallbeispiele für Schadensfälle und illegale Einfuhren von Sprengmitteln können Sie mit der Suchfunktion in den Archiven der Pressemeldungen finden.
Statistische Zahlen zu Straftaten in diesem Bereich zeigen die Kriminalstatistiken auf.
Es dürfen nur wie oben genannte, geprüfte Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Keine umgebauten oder selbst hergestellten Böller zünden!
Mindestalter beachten!
Das Abbrennen der Feuerwerkskörper ist nicht überall erlaubt:
10 Tipps für ein Sicheres Silvester
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