Aufbewahrung von Waffen

 

Aufbewahrung von Waffen

(und Munition)

 

Bilder von "vorsichtiger.de" und pixabay

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Aufbewahrung von Waffen (und Munition)


Die Aufbewahrung von Waffen ist hauptsächlich Ländersache, also durch Bestimmungen der einzelnen Bundesländer geregelt.


Hier sind die derzeit gültigen Regelungen der aufgezeigten Bundesländer zu finden.

Es sind nicht nur die Sicherungsgrade der erforderlichen Waffenbehältnisse benannt, sondern auch die Möglichkeiten einen Waffenraum zu errichten.

Lassen Sie sich von Ihrer örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle am Objekt beraten, insbesondere dann, wenn Sie beabsichtigen, einen Waffenraum zu erstellen.

Es ist unabdingbar, dass die genehmigende Waffenbehörde vor Baubeginn mit einbezogen wird und die Voraussetzungen des Standorts, der baulichen Beschaffenheiten und der verwendeten Materialien prüft und vorab bestätigt. Bitte erfragen Sie die Voraussetzungen bei der Waffenbehörde. Es gibt hier auch unterschiedliche regionale Regelungen der Verfahrensweisen.


Einige Bundesländer haben Regelungen zum Bestandsschutz getroffen. Dieser Bestandsschutz, also die Weiterverwendung bisher zugelassener Waffenschränke trotz neuer Regelungen und Vorschriften, gilt jedoch nicht überall und vor allem nur für Bestandswaffen und somit nicht bei Neuanschaffung oder sonstiger Bestandsänderung. Verbindliche Informationen erteilt Ihre Waffenbehörde.


Nachfolgend sind die derzeit gültigen Regelungen der aufgezeigten Bundesländer zu finden.
Die Links führen auf das jeweils aktuellste, "vorsichtiger.de" bekannte Informationsmedium des jeweiligen Bundeslandes und sind ausdrücklich KEIN Angebot von "vorsichtiger.de".


Quellenangabe: Armin Knorr, www.vorsichtiger.de


Hinweis:

  • Links zu Regelungen noch fehlender Bundesländer oder neuerer Informationsmedien dürfen gerne übersandt werden, um diese nach Prüfung hier aufnehmen zu können. 
  • Sollte Ihre örtlich zuständige kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zu diesem Thema keine Beratungen bzw. Vorträge anbieten und Sie im Tätigkeitsbereich von vorsichtiger.de Auskünfte brauchen, fragen Sie bei "vorsichtiger.de" gerne nach einem Workshop zum Thema. Voraussetzung ist jedoch immer die Einbeziehung der jeweils örtlich bzw. für die Erlaubnis zuständigen Waffenbehörde!

Achtung:


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