Irgendwann muss jede Schule, mittlerweile auch Grundschulen, entscheiden, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Smartphones an der Schule zugelassen oder verboten sind. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schulleitung ein totales Smartphone-Verbot sowieso nie lückenlos durchsetzen wird können, sollten sich die Verantwortlichen frühzeitig Gedanken darüber machen, wie der Smartphone-Konsum an der Schule und in den Pausen geregelt werden kann. Der Vortrag beleuchtet die kriminalpräventiven Gesichtspunkte der Thematik und versucht zusammen mit Schulleitung und Lehrkörper eine tragbare und verantwortbare Lösung zu finden.
Jeder der Beteiligten muss darauf vorbereitet sein, dass Schüler sich mit Problemen an sie wenden. Was tun bei erkannten Straftaten auf dem gezeigten Schülerhandy? Wie kann man bedacht reagieren, wenn Eltern den fragwürdigen Chat des Kindes der Schulleitung vorlegen, in welchem andere Schüler verbotene Inhalte geteilt, gemobbt oder verfassungsfeindliche Parolen geteilt haben?
Muss die Schulleitung handeln? Wie dokumentiere ich richtig, ohne mich selbst strafbar zu machen? Was passiert nach einer Strafanzeige? Welche Folgen hat das für die Schüler und Schule?
Zielgruppe: Schulleitungen, Lehrer, sonstige Verantwortliche in Erziehungsberufen und Elternvertreter
Referent: Armin Knorr, Fachreferent für sicherheitstechnische und verhaltensorientierte (Kriminal-)Prävention, www.vorsichtiger.de
Dauer ca. (90-)120 Minuten.
- Auch als Workshop möglich! -